Umsatzsteuer | Steuersatz bei Restaurationsleistungen (OFD)

Die Erörterungen auf Bundesebene über die jüngst veröffentlichten BFH-Entscheidungen zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken sind noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl kann die BFH-Rechtsprechung in eindeutigen Fällen bereits vorab angewendet und Anträgen und Einsprüchen stattgeben werden (OFD Niedersachsen, Verfügung v. 14.6.2012-S 7100-441-St 171).

Eindeutige Fälle sind nach Ansicht der OFD:
a) die Abgabe von Speisen an einem Imbissstand, bei dem lediglich Ablagebretter, Verzehrtheken und Stehtische vorhanden sind und
b) die Abgabe von Nachos und Popcorn in einem Kino, bei dem das mit Tischen und Sitzgelegenheiten ausgestattete Foyer lediglich Treffpunkt undWarteraum ist.
In allen anderen Fällen (z.B. Imbissstand mit Sitzgelegenheit oder Partyserviceunternehmen) soll nach Abschn. 3.6 UStAE verfahren werden.

Quelle: NWB Datenbank 05.07.2012

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