Rückführung Solidaritätszuschlag ab VZ 2021

In einem ersten Schritt werden Steuerzahler mit einem Bruttojahreseinkommen von unter 73.000 Euro vom Solidaritätszuschlag vollständig entlastet. Für höhere Einkommen entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Erst ab einem Einkommen von rund 109.000 Euro muss der Solidaritätszuschlag in voller Höhe weitergezahlt werden.

STEUERNEWS

Rückzahlung von Corona-Hilfen – Abgleich durch die Finanzverwaltung: Die Finanzverwaltung hat neben den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Jahre 2019 bis 2021 und einer ...

weiterlesen

BEI STEUERFRAGEN.
EINFACH ANRUFEN.
TEL. 0900
1 406 200
*

Montag–Donnerstag
8.30–12.00 Uhr | 14.00–17.30 Uhr

Freitag
8.30–12.00 Uhr

* 1,99 €/MIN. INKL. 19 % MWST. AUS DEM DT. FESTNETZ;
MOBILFUNK GGF. ABWEICHEND | ES GELTEN DIE AGB