Vereinfachter Zuwendungsnachweis ab VZ 2021

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich ist, wird von 200 EUR auf 300 EUR angehoben.

STEUERNEWS

Rückzahlung von Corona-Hilfen – Abgleich durch die Finanzverwaltung: Die Finanzverwaltung hat neben den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Jahre 2019 bis 2021 und einer ...

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